Das Fach Religion ist "ordentliches Lehrfach", d. h. es gelten die gleichen Beurteilungsregeln wie für die anderen Schulfächer auch. Der Ablauf des Lernprozesses wird einbezogen. Beurteilt werden Qualifikationen des Wissens und Denkens, nicht aber religiöse, moralische oder politische Einstellungen der Schülerinnen und Schüler.
Die Gewichtung zwischen mündlichen und schriftlichen Leistungen beträgt in Jahrgang 5 – 10 zwei Drittel mündlich zu einem Drittel schriftlich.
In der Kursstufe beträgt die Gewichtung bei einer Klausur pro Halbjahr zwei Drittel mündlich und ein Drittel schriftlich. Bei zwei Klausuren pro Halbjahr sind die schriftlichen und mündlichen Leistungen gleich gewichtet.