Grundsätze der Bewertung
ANZAHL DER KLASSENARBEITEN
Jahrgang | Anzahl Wochenstunden | Anzahl Klassenarbeiten |
6 |
5 | 4 |
7 |
4 | 3 + 1 SP |
8 |
4 | 4 |
9 |
4 | 3 + 1 SP |
10 |
3 | 4 |
11 |
3 | 3 + 1 SP |
ZUORDNUNG VON NOTENSTUFEN ZU BEWERTUNGSPUNKTEN
1 | >87,5% |
2 | >75% |
3 | >62,5% |
4 | >50% |
5 | >37,5% |
6 |
NOTENGEBUNG IN DEN KLASSENSTUFEN 6-10
schriftlich | 40% | Klassenarbeiten |
mündlich | 60% | Mitarbeit im Unterricht, fachspezifische Lernkontrollen (Tests) außerhalb der Klassenarbeiten |
Klassenarbeiten werden zu unterschiedlichen Kompetenzbereichen in Formaten erstellt wie im KC für Sek. I beschrieben.
Für Textarbeiten gilt der Bewertungsbogen der Fachgruppe FR für die Sek. I
Die Teilbereiche Sprache und Inhalt werden im Verhältnis von 60% zu 40% berücksichtigt.
Die Leistungsbewertung erfolgt in Notenstufen von 1-6.
Für Textarbeiten ab Klasse 11 außerdem verbindlich: Bewertungsbogen der Fachgruppe FR SEK II, mit Bewertung getrennt nach Sprache und Inhalt in Notenstufen von 00 bis 15 Punkte.
Die Gewichtung mündlich/ schriftlich beträgt 50% /50%.
NOTENGEBUNG IN DEN JAHRGÄNGEN 12 UND 13
Schriftlich/mündlich:
50% : 50% bei zwei Klausuren / zwei mündlichen Noten / bei einer Klausur / einer mündlichen Note
40% : 60% bei einer Klausur / zwei mündlichen Noten
Leistungsüberprüfungen:
Innerhalb der Bewertung der schriftlichen Textaufgaben besteht für die Teilbereiche Sprache und Inhalt ein Verhältnis von 60% zu 40%.
Für die Aufgabe im Bereich Médiation wird eine Gesamtnote ermittelt, welche die Teilbereiche Sprache und Inhalt ebenfalls im Verhältnis von 60% zu 40% berücksichtigt.
Der Teilbereich Hörverstehen muss in einer der Klausuren abgeprüft werden.
Klausur unter Abiturbedingungen: Klausur im 3. Semester:
Die Klausur besteht aus einer Textaufgabe (55%), einer Aufgabe aus dem Bereich Médiation (25% / muttersprachlicher Ursprungstext) und einer Aufgabe zum Hör(seh)verstehen (20%).
Im Bereich der schriftlichen Textaufgabe muss eine Auswahlmöglichkeit zwischen zwei gleichwertigen Vorschlägen mit unterschiedlichen Schwerpunkten aus zwei verschiedenen Semestern gegeben sein.
Klausurtexte dürfen nicht aus den Werken der verbindlichen Materialien für die einzelnen Semester entnommen sein.
Alle Angaben zu aktuellen Abiturthemen finden Sie auf dieser Seite des Niedersächsischen
Bildungsservers: http://www.nibis.de/nibis.phtml?menid=1395
Die Erstellung der Prüfungsformate erfolgt nach dem Erlass vom 15.07.2014 für
„Kombinierte Aufgaben in den fortgeführten modernen Fremdsprachen Englisch,
Französisch und Spanisch im Zentralabitur“ i.d.F. vom 02.11.2015.
HAUSAUFGABEN
- regelmäßig
- keine HA auf den folgenden Tag bei Nachmittagsunterricht
- im Umfang von ca. 20 – 30 Min. (üben – vorbereiten – vertiefen)
- schriftliche Übungen, z.B. im Cahier
- Vokabeln: Führen eines Vokabelheftes oder einer Lernkartei,regelmäßiges Lernen der Vokabeln in angemessener Dosierung
grundsätzlich gilt: Einmaliges handschriftliches Abschreiben der Vokabeln
- in Laptopklassen sind auch vor- und nachbereitende Aufgaben am Computer möglich
KERNCURRICULA (KC)
KC für Sek I: schuleigene Curricula wurden jahrgangsweise (für die Jg. 6-10) von der FG erstellt (KC gültig ab 01.08.2009)
KC für Jg 11in Arbeit: gültig ab 18/19
KC für Sek II: gültig ab 2011/12