Für das Fach Politik-Wirtschaft ist durch das Niedersächsische Kultusministerium ein neues Kerncurriculum (KC) für das Gymnasium für die Schuljahrgänge 8 – 10 veröffentlicht.
Verbindlich ab dem Schuljahr 1.8.2015 für den Schuljahrgang 8, ab dem 1.8.2016 für den Schuljahrgang 9, ab dem 1.8.2017 für den Schuljahrgang 10.
Für den Jg. 8, zukünftigen Jg. 9. (2016/17) und Jg. 10 (ab 2017/18) sind laut KC nachfolgende Gegenstandsbereiche thematisch verbindlich.
Schuljahrgang 8
1. Politischer Entscheidungsprozess im Nahbereich
2. Konsumentscheidungen Jugendlicher
3. Fakultativ kann ein weiterer Gegenstandsbereich dazu kommen.
Schuljahrgänge 9 und 10 (ab dem Schuljahr 2016/17 bzw. ab dem Schuljahr 2017/18)
1. Unternehmen und Arbeitsbeziehungen
2. Politischer Willensbildungs- und Entscheidungsprozess auf Bundesebene
3. Verfassungsprinzipien und Soziale Marktwirtschaft
4. Europäische Union
Die verbindlichen Kompetenzen im Unterrichtsfach Politik-Wirtschaft werden an Problemstellungen aus den aufgeführten Gegenstandsbereichen erworben. Diese unterteilen sich in Sach-, Methoden- und Urteilskompetenzen (vgl. hierzu KC Politik- Wirtschaft, S. 14ff.).
Der Politikunterricht erfolgt in kompetenzorientierten Unterrichtseinheiten auf der Grundlage der dargelegten Gegenstandsbereiche in den einzelnen Jahrgängen entsprechend den Vorgaben.
Zwei Kollegen haben am 24.9.2015 an der ganztägigen Implementierungsveranstaltung für das neue KC Politik-Wirtschaft teilgenommen und dort gelernt, wie ein schulinternes KC erstellt wird. Danach wurden von der Fachkonferenz Arbeitsgruppen für die Jahrgänge 8 bis 10 eingerichtet, um ein schulinternes KC zu erstellen. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen.
Für die jetzigen Jahrgange 9 und 10 haben die alten schulinternen Arbeitspläne weiterhin Gültigkeit.
Absprachen zur Leistungsbewertung und Zensurengebung
Jahrgänge 8 bis 10: 60 % sonstige Mitarbeit, 40 % schriftliche Leistungen.
Jahrgänge 11 und 12: Bei einer Klausur pro Schulhalbjahr 60 % sonstige Mitarbeit, 40 % schriftliche Leistungen. Bei zwei Klausuren pro Schulhalbjahr 50 % mündliche Mitarbeit, 50 % schriftliche Leistungen.
(Fachkonferenzbeschluss vom 21.12.2015)