Die Fachkonferenz Geschichte bekräftigt die bestehenden Vereinbarungen zu den Bewertungsmaßstäben in den Jahrgängen 5 bis 10, die den gültigen Kerncurricula entsprechen: Es soll (mindestens) eine schriftliche Leistungskontrolle pro Schulhalbjahr vorgenommen werden, die mündlichen Leistungen sollen bei der Bewertung überwiegen. Diese Bewertungsmaßstäbe werden am Halbjahresbeginn bekannt gegeben.
Für die Oberstufe gelten folgende Vereinbarungen:
Werden in Kursen mit vier Wochenstunden zwei Klausuren im Halbjahr geschrieben, gilt als Bewertungsmaßstab für mündliche und schriftliche Leistungen: ca. 50: 50; wird nur eine Klausur im Semester geschrieben, gilt als Bewertungsmaßstab: ca. 60 : 40 für die mündlichen und schriftlichen Leistungen. Im vierten Semester gilt aufgrund der Kürze des Semesters als Bewertungsmaßstab für mündliche und schriftliche Leistungen: ca. 50 : 50.
Wird in Kursen mit zwei Wochenstunden nur eine Klausur im Halbjahr geschrieben, gilt als Bewertungsmaßstab für mündliche und schriftliche Leistungen: ca. 2/3 : 1/3. Die Schüler werden zu Halbjahresbeginn über die Bewertungsmaßstäbe informiert.