Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Jahrgänge 5-10),
folgende Regelungen gelten an unserer Schule im Zusammenhang mit Fehlzeiten der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I:
I. Regelungen bei Krankheit
Wie sagen wir bei Krankheit Bescheid?
Bei Krankheit senden die Erziehungsberechtigten (vor Unterrichtsbeginn) eine E-Mail an die Klassenlehrkräfte und in Kopie (cc) an sekretariat(at)aeghm.de. Bitte sehen Sie von Anrufen ab, weil das Sekretariat vor Unterrichtsbeginn oft sehr stark belastet ist.
Warum reicht eine Entschuldigung im Nachhinein nicht aus?
Eine elterliche Abmeldung eines fehlenden Kindes ist im Interesse Ihres Kindes notwendig, weil wir als Schule sicherstellen müssen, dass ein in der Schule fehlendes Kind entsprechend (zu Hause etc.) beaufsichtigt wird.
Was ist zu bedenken, wenn das Kind die Schule wieder besucht?
Wenn Ihr Kind wieder in der Schule anwesend ist, muss eine schriftliche Entschuldigung bei einer Klassenlehrkraft vorgelegt werden.
II. Regelungen bei Beurlaubungen
Wie kann man eine Beurlaubung beantragen?
Beurlaubungen aus besonders wichtigem Grund (z. B. Arzt- oder Behördentermin, Hochzeit, Beerdigung) erfolgen nur nach vorherigem frühestmöglichem schriftlichem Antrag und entsprechender Genehmigung der Klassenlehrkräfte.
Was ist bei Beurlaubungen kurz vor/nach den Ferien oder bereits feststehenden Prüfungsterminen zu bedenken?
Beurlaubungen bei Klassenarbeiten oder direkt vor/nach Ferientagen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und erfordern zusätzlich die Zustimmung der Schulleitung. Auch hier ist ein vorheriger schriftlicher Antrag notwendig, der über eine Klassenlehrkraft an die Schulleitung weitergeleitet wird.