1. Einführung
Der Religionsunterricht wird in allen Jahrgängen konfessionell-kooperativ erteilt.
Ab dem Schuljahr 2026/27 wird das Fach „Christlicher Religionsunterricht“ im Jahrgang 5 implementiert. Für die Inhalte, die einem neuen Kerncurriculum festgeschrieben sind, zeichnen sowohl die evangelischen Landeskirchen als auch die katholischen (Erz-)Bistümer in Niedersachsen gemeinsam verantwortlich. Zukünftig wird das Fach den konfessionell gebundenen Religionsunterricht in der Sekundarstufe I ersetzen.
2. Die Stundenverteilung
In allen Klassenstufen wird der Unterricht mit jeweils zwei Wochenstunden erteilt.
3. Übersicht der Unterrichtssequenzen
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Jg. |
Unterrichtseinheit / Thema |
Schwerpunktbereich |
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Jesus in seiner Zeit und Umwelt |
Jesus Christus |
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5 |
Gott als Schöpfer und Begleiter |
Gott |
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Ich und die anderen |
Ethik |
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Gemeinsam glauben in verschiedenen Kirchen |
Kirche und Kirchen |
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6 |
Der Mensch zwischen Angst und Geborgenheit |
Mensch |
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Religionen entdecken – Juden, Christen und Muslime |
Religionen |
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Rechtfertigung – Befreiung zum Leben |
Mensch |
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7 |
Die Botschaft vom gnädigen und gerechten Gott |
Gott |
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Jesus und seine Botschaft vom Reich Gottes |
Jesus Christus |
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Verantwortlich handeln |
Ethik |
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8 |
Kirche und Ökumene |
Kirche und Kirchen |
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Religionen begegnen |
Religionen |
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Zuspruch und Anspruch Gottes |
Mensch |
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9 |
Der verborgene Gott |
Gott |
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Sterben und Tod als Anfragen an das Leben |
Ethik |
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Jesu Tod und Auferstehung |
Jesus Christus |
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10 |
Verantwortung der Religionen für die Welt |
Religionen |
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Kirchliche Verantwortung in Staat und Gesellschaft |
Kirche und Kirchen |
4. Außerschulische Lernorte
Ein zentrales Anliegen unseres Religionsunterrichts ist es, Religion nicht nur theoretisch zu behandeln, sondern konkret erfahrbar zu machen. Deshalb legen wir großen Wert auf die Begegnung mit Menschen unterschiedlicher religiöser Prägungen sowie auf das Lernen an außerschulischen Orten wie beispielsweisen Kirchen, der Hamelner Synagoge „Beitenu“ oder Friedhöfe. Solche Erfahrungen eröffnen authentische Einblicke und fördern ein vertieftes Verständnis religiöser Praxis im Alltag. Die Einbindung dieser Lernformen erfolgt gezielt im Zusammenhang mit den jeweiligen Unterrichtssequenzen, sodass Erlebnisse vor Ort reflektiert, eingeordnet und nachhaltig gesichert werden.
5. Bewertung
Das Fach Religion ist "ordentliches Lehrfach", d. h. es gelten die gleichen Beurteilungsregeln wie für die anderen Schulfächer auch. Die Zeugnisnoten im Fach Religion sind versetzungsrelevant, d. h. bei mangelhaften Leistungen in mehreren Fächern (darunter auch in Religion) ist die Versetzung gefährdet.
Der Ablauf des Lernprozesses wird einbezogen. Beurteilt werden Qualifikationen des Wissens und Denkens, nicht aber religiöse, moralische oder politische Einstellungen der Schülerinnen und Schüler.
Die Gewichtung zwischen mündlicher Mitarbeit und schriftlichen Leistungen beträgt in den Jahrgängen 5 – 10 zwei Drittel mündlich zu einem Drittel schriftlich.
6. Klassenarbeiten und Klausuren
In den Jahrgängen 5 bis 9 wird pro Schulhalbjahr eine Klassenarbeit – in der Regel innerhalb einer Unterrichtsstunde – geschrieben, während im zweistündigen Religionsunterricht in der 10 Klasse die Klausur pro Schulhalbjahr 90 Minuten umfasst.
Besonderheiten:
- Im Jahrgang 5 wird die Klassenarbeit im 1. Halbjahr durch eine bewertete Mappenführung ersetzt. Die Bewertung erfolgt mittels festgelegter Kriterien für alle Kurse einheitlich.
- Im Jahrgang 9 wird die Klassenarbeit im 2. Halbjahr durch den Sozialpraktikumsbericht und dessen Präsentation ersetzt, die im Rahmen des Sozialpraktikum „Jung trifft Erfahrung“ erstellt werden. Dabei wird der schriftliche Teil (Bericht) mit 70% und der mündliche Teil (Präsentation) mit 30% berechnet. Diese Ersatzleistung wird mit 50% zum Mündlichen zu gewichtet.
Fachgruppenleitung: Köhlmann, Henning