Förderunterricht Deutsch - Deutsch als Zweitsprache
Frau Rohloff | Jg. 5 - 7 | Montag | 7./8. Stunde | A 215 |
Herr Ihrke | Jg. 8 - 10 | Mittwoch | 7./8. Stunde | A 222 |
Nach § 54a NSchG sollen Schülerinnen und Schüler, „deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, [...] besonderen Unterricht zum Erwerb der deutschen Sprache oder zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse erhalten“.
Deswegen bieten wir Förderkurse für Schüler/-innen mit Migrationshintergrund an. Die Zuweisung erfolgt i.d.R. so, dass die Deutschlehrkraft oder eine andere Fachlehrkraft Förderbedarf in Deutsch feststellt und die Eltern auffordert, ihr Kind verbindlich für den Förderkurs anzumelden. Es ist auch möglich, dass die Eltern selbst die Initiative ergreifen und ihr Kind für den Förderkurs verbindlich anmelden. Das Anmeldeformular ist über die Deutschlehrkraft erhältlich und wird bei der Deutschlehrkraft abgegeben.
Autor: Fabian Zörkendörfer